Noch 4 Wochen, dann ist mein “neues Foto” (nach §26 StVG) verjährt. Die Gefahr das ich ein Fahrtenbuch auferlegt bekomme schockt mich nicht, ich führe ja schon eines :-)
Ich verstehe auch gar nicht warum das so lange dauert. Lag ich vielleicht doch noch in der “Tolleranz” ?

April 7th, 2008 at 6:40
[...] Verjährungsfrist für ein anderes Vergehen läuft übrigens auch die Tage [...]
Mai 15th, 2009 at 18:00
[...] Ich konnte damals wegen Nebel wohl nicht ermittelt werden und nun ist es schon längst verjährt. [...]